Teilnahmebedingungen
Mainova Frankfurt Marathon
Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

1.1       Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Läufe des Frankfurt Marathon, dies sind derzeit der Mainova Frankfurt Marathon, der T.Rowe Price Staffelmarathon, der Mini-Marathon, der Struwwelpeter-Lauf und der Brezellauf powerd by interair (im Folgenden jeweils einzeln „Veranstaltung“ oder gemeinsam „Veranstaltungen“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung (Vertragsabschluss) gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2       Veranstalter der Veranstaltungen ist die motion events GmbH, Sonnemannstraße 5, 60314 Frankfurt am Main (im Folgenden: „wir“ / „uns“ oder „Veranstalter“).

 

1.3       Für Bestellungen in unserem Webshop gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Shop, abrufbar unter www.frankfurt-marathon.com/agb.

 

2. Anmeldung und Teilnahmegebühren

2.1       Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt bis zum siebten Tag vor der Veranstaltung als Online-Anmeldung über unsere Website, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt das festgelegte Anmeldelimit bereits erreicht ist. Anmeldungen in sonstiger Form (z.B. Telefax, E-Mail) werden nur im Ausnahmefall und nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter entgegengenommen. Vor Absenden der Anmeldung kann der Teilnehmer alle von ihm eingegeben Daten auf Eingabefehler hin überprüfen. Die Anmeldung ist in deutscher, englischer und französischer Sprache möglich.

Der Vertrag kommt durch Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande, welche umgehend nach Anmeldung per E-Mail versendet wird. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer den Vertragstext einschließlich aller von ihm bei der Anmeldung eingegebenen Daten.

Der Veranstalter ist berechtigt ein Teilnehmerkontingent je Lauf festzulegen. Ist dieses erreicht, sind keine weiteren Anmeldungen möglich.

 

2.2       Vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer einen Startpass mit allen relevanten Informationen zur Veranstaltung. Die Übersendung des Startpasses für die Veranstaltungen erfolgt unabhängig vom Eingang der Anmeldung Mitte Oktober per E-Mail. Alle Teilnehmer, die sich nach diesem Versandtermin für die Veranstaltungen anmelden, erhalten den Startpass automatisch nach ihrer Anmeldung per E-Mail.

 

2.3       Im Falle einer Gruppenanmeldung garantiert der Anmelder, dass zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Anmelder wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

 

2.4       Anmeldungen durch Minderjährige sind unzulässig. Minderjährige dürfen zu den für sie zugelassenen Veranstaltungen ausschließlich durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

 

2.5       Die Zahlung der Teilnahmegebühren sowie der Gebühren für entsprechend ausgewählte Zusatzleistungen (beispielsweise Veranstaltungs-T-Shirt, Medaillengravur, SMS-Service) erfolgt wahlweise über SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Die Nachbuchung von Zusatzoptionen ist nur per Kreditkarte möglich.

 

2.6      Sofern das Teilnehmerkontingent noch nicht erreicht ist, sind Nachmeldungen an den beiden Tagen vor den Veranstaltungen vor Ort über einen QR-Code gegen SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte möglich.

 

2.7       Ein Rücktritt vom Frankfurt Marathon ist ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen möglich. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen einen Gutscheincode für die Veranstaltung im Folgejahr. Der Gutscheincode ist nicht auf andere Personen, Wettkämpfe oder Veranstaltungsjahre übertragbar. Bei der Anmeldung im Folgejahr ist die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro fällig. Beim Staffelmarathon und Mini-Marathon besteht diese Möglichkeit nicht.

 

2.8       Eine Übertragung der Marathon-Anmeldung auf einen Dritten ist bis drei Wochen vor der Veranstaltung ausschließlich online und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro möglich. Die Bearbeitungsgebühr trägt der Ersatzläufer. Vom ursprünglich angemeldeten Teilnehmer gebuchte Zusatzleistungen werden nicht auf die neue Anmeldung übertragen und nicht erstattet. Eine Startplatzübertragung auf einen Dritten ist beim Mini-Marathon, Struwwelpeter-Lauf und Brezellauf nicht möglich.

 

2.9      Erklären für die Veranstaltung Gemeldete, nicht am Vertrag über die Teilnahme festhalten zu wollen (z.B. durch Kündigung oder Rücktrittserklärung) oder sagen sie die Teilnahme ab oder nehmen sie ihr Startrecht – ohne abzusagen – nicht wahr (No Show), so gilt diese Erklärung bzw. dieses Verhalten als endgültigen Verzicht auf das Startrecht und die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Wenn Teilnehmer erklären, nicht zur Veranstaltung antreten zu wollen oder nicht zu starten, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren und der Gebühren für Zusatzleistungen. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation eines Teilnehmenden. (siehe 7. Widerrufsrecht)

 

2.10   In Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen ist der Veranstalter verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltungen vorzunehmen, diese ganz oder in Teilen abzusagen oder Maßnahmen zu treffen, die die Durchführung der Veranstaltungen möglich machen. Mit diesen Maßnahmen erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmegebühr. Ebenso darf der Veranstalter Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmer von den Veranstaltungen ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn die Veranstaltungen bereits begonnen haben und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden müssen, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmegebühr.

 

2.11     Im Falle der Absage der Veranstaltung wegen einer Pandemie (z.B. Covid 19) erhält der Teilnehmer einen Gutschein in Höhe der Teilnahmegebühr abzüglich des auf den Teilnehmer entfallenden Anteils am vom Veranstalter bereits getätigten Aufwands (dieser beträgt in jedem Fall mindestens 20 EUR); dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Dieser Gutschein kann vom Teilnehmer bei einer Veranstaltung der nächsten drei auf das Ausfalljahr folgenden Jahre eingelöst werden. Beim Mini-Marathon, Struwwelpeterlauf und Brezellauf wird die Startgebühr erstattet.

 

3. Teilnahmeberichtigung und Wettbewerbsregeln

3.1       Teilnahmeberechtigt ist jeder angemeldete Läufer, der die Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Alter) für die jeweilige Veranstaltung erfüllt.

 

3.2       Der Teilnehmer erkennt die bei der Veranstaltung geltenden internationalen Wettkampfregeln (IWR) von World Athletics bzw. des DLV, insbesondere die Anti-Doping-Bestimmungen, an.

 

3.3       Der Teilnehmer versichert, dass er am Tag der Veranstaltung nur dann antritt, wenn er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht oder bestehen könnte, wird der Teilnehmer umgehend aus dem Rennen genommen und von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

3.4      Jeder Teilnehmer erhält seine Startnummer vor Ort gegen Vorlage des Startpasses und des Personalausweises. Soweit der Teilnehmer seine Startnummer nicht selbst abholt, benötigt der Abholende den Startpass des Teilnehmers und eine schriftliche Vollmacht des Teilnehmers sowie die Kopie des Personalausweises, die ihn zur Abholung berechtigt.

 

3.5       Die offizielle Startnummer muss entsprechend der internationalen Wettkampfregeln auf der Brust getragen werden und darf in keiner Weise verändert werden. Insbesondere darf der Werbedruck weder unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden.

 

3.6       Jeder Teilnehmer des Marathonlaufs bzw. des Mini-Marathons erhält eine Startnummer mit Transponder, welcher zur Zeitmessung des Teilnehmers dient. Die Zeit des Teilnehmers wird nur gewertet, wenn er die am Start und Ziel sowie die auf der Strecke ausgelegten Kontrollmatten überläuft.

Die Teilnehmer des Staffelmarathons erhalten zur Zeitnahme eine weitere Startnummer, auf der sich der Transponder befindet. Diese Startnummer wird an einem Startnummernband befestigt, und muss bei den Staffelwechselpunkten an den nächsten Läufer übergeben werden.

 

3.7       Entsprechend den internationalen Wettkampfregeln ist es unter anderem verboten, die Strecke zu verlassen oder abzukürzen, sich von Nicht-Teilnehmern oder Personen mit Hilfsmitteln (Fahrrad, Inline-Skates) begleiten zu lassen oder selbst jegliche Arten von Hilfsmitteln zu verwenden. Weiterhin gelten für alle Teilnehmer die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen.

 

3.8       Den Anweisungen des Veranstalters einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. medizinisches Personal) ist jederzeit Folge zu leisten.

 

3.9        Der Veranstalter ist berechtigt und gegebenenfalls sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden die Teilnehmer -soweit möglich -vorab per E-Mail benachrichtigt und auf der Webseite der Veranstaltung informiert.

 

4. Tracking, Ergebnisse und Disqualifikation

4.1      Über die Tracking und Event App besteht die Möglichkeit Teilnehmer der Veranstaltung bei ihrem Lauf zu tracken. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit dieser Möglichkeit des Trackings einverstanden.

 

4.2 Jeder Teilnehmer, der gegen die internationalen Wettkampfregeln oder die Teilnahmebedingungen verstößt oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leistet, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert. Ein Ausschluss von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation erfolgt unter anderem aus den folgenden Gründen:

  • bei unsportlichem oder undiszipliniertem Verhalten
  • bei Verstoß gegen die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen
  • bei unerlaubter Hilfe von außen (z.B. Schrittmacher per Fahrrad)
  • bei Veränderung (z.B. Umknicken, Verkleinern) oder Verdecken der Startnummer
  • bei Abkürzen der Strecke
  • bei Nichtüberlaufen der Kontrollmatten auf der Strecke
  • bei Staffelteilnehmern: Start beim falschen Wettbewerb (z.B. Marathon-Start)

4.3       Die Ergebnisse werden auf der Website der Veranstaltung veröffentlicht. Ein Einspruch gegen die Ergebnislisten ist lediglich innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung möglich.

 

4.4       Im Falle des Ausschlusses oder der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren und der eventuell gebuchten Zusatzleistungen.

 

5. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltungen werden zu redaktionellen wie auch kommerziellen Zwecken Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen Teilnehmer zu sehen sein werden. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist es nicht möglich, einzelne Teilnehmer aus den Bildern herauszuschneiden bzw. unkenntlich zu machen. Mit Ihrer Anmeldung räumen Sie uns daher ein einfaches, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Videos sowie Interviews ein. Der Veranstalter ist berechtigt Fotos, Videos sowie Interviews an Sponsoren zu deren Dokumentation und Präsentation ihrer Beteiligung an der Veranstaltung weiterzugeben.

 

6. Haftungsbegrenzung

6.1       Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

  • Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Veranstalter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  • In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

 

Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

6.2       Unbeschadet der vorstehenden Regelung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben. Die Vergütung für eventuelle medizinische Behandlungen durch das medizinische Personal vor Ort hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen.

 

7.Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Nr. 9 BGB steht den Teilnehmern kein Widerrufsrecht zu.

 

8. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.frankfurt-marathon.com/datenschutz.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9.2       Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters finden Sie im Impressum dieser Webseite. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.